Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kühlmöbel Manufaktur Schwerte GmbH & Co KG.
1. Geltungsbereich
- 1.1 Durch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden die vertraglichen Beziehungen zwischen der Firma Kühlmöbelmanufaktur Schwerte GmbH & Co. KG, nachfolgend „Verkäufer“ genannt, und ihren Vertragspartnern, nachfolgend "Käufer" genannt, geregelt. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
- 1.2 Für alle Angebote, Aufträge und Vereinbarungen gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen oder Einkaufsbedingungen des Käufers, sowie mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
- 1.3 Unsere Bedingungen gelten als anerkannt durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung, auch ohne schriftliche Bestätigung. Für zukünftige Geschäftsbeziehungen gelten diese AGB auch dann als einbezogen, wenn nicht noch einmal ausdrücklich auf sie hingewiesen wurde.
2. Angebot und Vertragsabschluss
- 2.1 Unsere Angebote und Vereinbarungen, sowohl schriftlich, als auch mündlich sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande, die bei maschineller Erstellung keiner Unterschrift bedarf.
- 2.2 Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Bildmaterial und andere Angebotsunterlagen, die von unserem Haus erstellt und ausgehändigt werden, dürfen ohne unsere Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wir behalten uns zu den genannten Unterlagen alle Eigentums- und Urheberechte vor. Auf unser Verlangen sind sie an uns zurückzugeben. Bei Nichtbeachtung behalten wir uns rechtliche Schritte vor.
- 2.3 Alle Angaben wie, Form, Maße, Gewicht und Farben, welche in Angeboten, Prospekten oder auf unserer Internetseite angegeben sind, sowie technische Angaben zu Leistungen und Verbrauchswerten sind als annähernd zu betrachten und können im Rahmen des Zumutbaren abweichen, soweit nicht die vertraglich vereinbarte Verwendbarkeit beeinträchtigt wird.
3. Preise
- 3.1 Alle aufgeführten Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart verstehen sich alle Preise ab Lager Schwerte zuzüglich weiterer Nebenkosten wie z.B. Verpackung, Montage, Inbetriebnahme, Fracht, Zoll oder Versicherung.
- 3.2 Zwischen Abschluss und Lieferung eintretende Änderungen unserer Listenpreise oder der Preisberechnung zugrundeliegenden Frachten, Steuern, Zölle, Abgaben oder sonstigen Kosten oder das Eintreten neuer Belastungen berechtigen uns zu entsprechender Preiserhöhung.
- 3.3 Nach Auftragsfreigabe durch den Kunden können Änderungen oder Stornierungen nur noch gegen Berechnung der nötigen oder angefallenen Material- und Arbeitskosten vorgenommen werden.
4. Zahlungsbedingungen
- 4.1 Der Kaufpreis, ist sofern nicht abweichend vereinbart, ohne jeden Abzug zu entrichten.
- 4.2 Soweit nicht abweichend vereinbart ist der Kaufpreis spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu begleichen. Verzugszinsen werden in Höhe von 9% über den jeweiligen Basiszinssatz p.a berechnet.
- 4.3 Zahlungen sind, falls nicht anders schriftlich vereinbart, immer auf das im Angebot angegeben Bankkonto zu leisten.
- 4.4 Zahlungsschwierigkeiten oder ein bevorstehendes Insolvenzverfahren sind uns vom Kunden bekannt zu geben. Sollten uns Hinweise darauf bekannt sein, so sind wir berechtigt, unsere offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und noch offene Aufträge und Lieferungen nur gegen Vorauskasse abzuwickeln.
- 4.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Forderung gegen uns an Dritte abzutreten und mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen oder darauf ein Zurückbehaltungsrecht zu stützen.
- 4.6 Nach Verstreichen der gesetzlichen Zahlungsfrist, spätestens aber 60 Tage nach Rechnungsdatum sind wir berechtigt die offenen Forderungen an ein Inkassounternehmen unserer Wahl zu übergeben. Die entstehenden Zusatzkosten gehen zu Lasten des Kunden.
5. Eigentumsvorbehalt
- 5.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Kühlmöbelmanufaktur Schwerte GmbH & Co.KG.
- 5.2 Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl,- Feuer und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
- 5.4 Der Käufer darf, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, unsere Ware ohne unsere Zustimmung weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden.
- 5.5 Bei Pflichtverletzung des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Besteller ist zu ihrer Herausgabe verpflichtet.
- 5.6 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die daraus resultierenden Forderungen an den Erwerber tritt der Käufer bereits jetzt an uns ab. Bei Miteigentum der Firma Kühlmöbelmanufaktur Schwerte an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Eigentumsanteil.
- 5.7 Wird die Vertragsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungsbetrages der Vertragsware (einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen Gegenständen zurzeit der Verarbeitung. Erwirbt der Kunde durch Verbindung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an uns Miteigentum nach dem Verhältnis des Rechnungsbetrages der Vertragsware (einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen Waren zurzeit der Verbindung. Der Kunde hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum von uns stehende Sache, die ebenfalls als Vertragsware im Sinne dieser Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.
- 5.8 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
6. Lieferzeiten / Lieferungen
- 6.1 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang der im Einzelfall vereinbarten Anzahlung.
- 6.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Kaufsache unser Lager Schwerte verlassen hat.
- 6.3 Wird vom Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten, so hat der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen.
- 6.4 Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er seine Mitwirkungspflichten, berechtigt uns das, den daraus entstandenen Schaden, einschließlich etwaigen Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Die Gefahr geht ab Versandbereitstellung an unserm Lager an den Käufer über.
- 6.5 Grundsätzlich erfolgt, soweit in unserer Auftragsbestätigung nicht anders lautend, die Anlieferung frei Bordsteinkante. Alle darüber hinaus gehenden Leistungen müssen im Vertrag zusätzlich schriftlich vereinbart werden.
- 6.6 Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Dies gilt sowohl bei der Anlieferung durch Fremdfirmen, als auch bei Anlieferung durch unsere eigenen Mitarbeiter und unabhängig davon ob der Käufer oder Verkäufer die Transportkosten trägt. Die Ware ist sofort und im Beisein des Frachtführers auf Schäden und Fehlmengen zu prüfen und festgestellte Mängel auf den Frachtpapieren unter Angabe der handelnden Personen (Frachtführer und des Warenempfängers) und des Datums, detailliert zu vermerken. Unterschriften sind zusätzlich in leserlichen Druckbuchstaben niederzuschreiben. Außerdem ist der Schaden unverzüglich dem Verkäufer zu melden.
- 6.7. Treten unvorhersehbare Umstände wie Betriebsstörungen, Streik, Lieferverzögerung des Vorlieferanten u.ä. auf und sind wir an der Einhaltung des Liefertermins gehindert, so sind wir berechtigt die Lieferzeit entsprechend zu verlängern. Wird wegen dieser Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, so können wir teilweise oder ganz vom Vertrag zurücktreten.
7. Gefahrenübergang
- Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder Verlustes der Ware mit der Versendung bzw. der Übergabe an die den Transport ausführenden Person über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
8. Gewährleistung
- 8.1 Die gelieferte Ware ist unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und diese entsprechend dem Verkäufer unverzüglich zu melden. Im Falle eines verdeckten Mangels ist dieser uns ohne Verzögerung nach der Entdeckung zu melden. (vgl. § 377 HGB) Die Ware gilt für den Fall eines erkennbaren Mangels als genehmigt, falls uns nicht schnellstens, aber spätestens, innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Im Falle von verdeckten Mängeln verpflichtet sich der Käufer diese nach Entdeckung unverzüglich, aber spätestens aber mit einer Frist von 5 Werktagen, schriftlich anzuzeigen. Mangelhafte Produkte dürfen unter keinen Umständen ohne unser Zustimmung in Gebrauch genommen werden.
- 8.2 Auf Neuware und Leistungen gilt ab dem Gefahrenübergang 12 Monate Gewährleistungspflicht für Sachmängel.
- 8.3 Nach Abschluss eines kostenpflichtigen Wartungsvertrages mit der Firma Kühlmöbelmanufaktur Schwerte GmbH & Co. KG verlängert sich die gesetzliche Gewährleistung zu einer 24monatigen Garantie, die an entsprechende Bedingungen aus dem Wartungsvertrag geknüpft ist.
- 8.4 Gebrauchte Ware liefern wir unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
- 8.5 Wir übernehmen keine Gewährleistung für Schäden, die der Kunde selbst oder von Ihm beauftragte Dritte verschuldet haben durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme, nachlässige oder unsachgemäße Behandlung, Beschädigungen der Oberflächen und dadurch entstehende Korrosionen, ungeeignete Betriebs- oder Kühlmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs- und Wartungsanleitungen, unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, sowie natürlicher Abnutzung.
9. Haftung
- 9.1 Der Verkäufer haftet nur für Schäden, welche grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, Schäden durch schuldhafte Verletzung von Leben oder Gesundheit und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
- 9.2 Für schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer auch bei einfacher Fahrlässigkeit mit maximal 5 % der Auftragssumme.
- 9.3 Für Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechungs- oder Warenschäden wird keine Haftung übernommen. In jedem Fall wird die Haftung auf 5% der Auftragssumme beschränkt.
10. Technische Änderungen
- Der Verkäufer behält sich vor seine Produkte zu verändern und zu verbessern ohne den Käufer informieren zu müssen, falls die vorgenommenen Anpassungen weder die Form noch Funktionalität der Ware negativ beeinflussen.
11. Sonderanfertigungen
- 11.1 Werden unsere Produkte oder Einzelteile individuelle angefertigt schließen wir eine Rücknahme aus. Die Annullierung von Aufträgen über Sonderanfertigungen ist nur mit dem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis des Verkäufers möglich und zum Zeitpunkt der Stornierung entstandene Entwicklungs-, Fertigungs- und Materialkosten sind vom Käufer zu entrichten.
- 11.2 Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, an zur Sonderanfertigung überlassenen Mustern, Zeichnungen oder anderen Unterlagen bestehende Schutzrechte zu überprüfen. Die Verantwortung dafür liegt allein beim Besteller. Entstehen dem Verkäufer Nachteile daraus, dass er bei Sonderanfertigungen im Auftrag des Käufers Schutzrechte Dritter verletzt, so kann der Verkäufer Ersatz des ihm entstandenen Schadens vom Käufer verlangen.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
- 12.1 Erfüllungsort ist Schwerte
- 12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Schwerte bzw. das Landgericht Hagen.
- 12.3 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
13 Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Stand: 31.07.2018